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Immobiliengutachten für mehr Klarheit beim Kauf / Verkauf


Die Immobilienpreise explodieren immer weiter. Doch ist die Immobilie die man kaufen will wirklich ihren Preis wert? Ein Immobiliengutachten kann da etwas mehr Klarheit verschaffen. Jedes Mal wenn eine solche Immobilie den Besitzer wechselt oder sich die Besitzverhältnisse ändern, ist es sinnvoll ein Immobiliengutachten anfertigen zu lassen. Egal ob Zwangsversteigerung, Scheidung, Erbschaft oder der schlichte Verkauf der Immobilie, es ist immer angebracht, den aktuellen Wert der Immobilie ermitteln zu lassen. Was gilt es, dabei zu beachten?

Der Wert einer Immobilie hängt von einer Vielzahl unterschiedlicher Faktoren ab. Neben dem Zustand spielt hier auch die Lage und die Ausstattung der Immobilie eine Rolle. Dem „normalen“, durchschnittlichen Interessenten oder Eigentümer ist es in der Regel nicht möglich, den Wert eines Hauses zu schätzen. Auf den ersten Blick vergleichbare Objekte etwa in der unmittelbaren Nachbarschaft können sich durchaus erheblich in ihrem Wert unterscheiden. Daher ist es unbedingt notwendig, sich an einen qualifizierten Sachverständigen zu wenden.

Der Gutachter

Wie viele andere Berufsbezeichnungen ist der Begriff „Sachverständiger“ oder „Gutachter“ nicht gesetzlich geschützt. Daher ist bei der Wahl des Sachverständigen Vorsicht geboten. Theoretisch kann jeder seine Dienste als Sachverständiger anbieten, ohne über die entsprechenden Kenntnisse zu verfügen. Professionelle Sachverständige wie beispielsweise der Immobiliengutachter Stefan Matz verfügen über geprüfte Fachkompetenz und können ihre Erfahrung durch Referenzen belegen. Wer einen unseriösen Immobiliengutachter beauftragt riskiert erheblichen finanziellen Schaden.

Je nach Zweck des Gutachtens muss der Auftrag möglichst detailliert formuliert werden. Bei einem Verkauf werden etwa andere Dinge berücksichtigt als bei der steuerlichen Bewertung. Wichtig ist zudem auch der Stichtag, auf den sich der Wert der Immobilie beziehen soll sowie Einschränkungen wie etwa Mietrecht oder Altlasten. Darüber hinaus müssen dem Sachverständigen einige Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, um die Bewertung ordnungsgemäß durchführen zu können. Dazu zählen:

- Grundbuchauszug,
- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis,
- Lageplan, Grundrisse und Bauzeichnungen,
- Mietverträge,
- Betriebskostenabrechnungen sowie
- andere objektspezifischen Unterlagen.

Ein professioneller Sachverständiger wird diese Unterlagen auf Vollständigkeit und Aktualität prüfen. Ob die Unterlagen auch rechtlich verwertbar sind, sollte aber von einem Juristen überprüft werden, sofern der Gutachter nicht über entsprechende Qualifikationen verfügt.

Besichtigung

Die eigentliche Wertschätzung der Immobilie kann erst durch eine Vorort-Inspektion abgeschlossen werden. Nur so lässt sich der tatsächliche Zustand ermitteln und eventuelle Schäden oder Mängel werden ersichtlich. Es ist nicht üblich, dass im Rahmen einer solchen Besichtigung Bauteilöffnungen oder derartige Eingriffe durchgeführt werden. Die Dauer einer solchen Besichtigung ist selbstverständlich von der Größe und dem Zustand der Immobilie abhängig. Anschließend wird der Sachverständige die gewonnenen Kenntnisse für eine abschließende Bewertung verwenden. Nach der Besichtigung ist höchstens eine grobe Schätzung möglich, für das entscheidende Gutachten ist eine weitere Recherche notwendig.

Kosten

Vor auf den ersten Blick hohen Kosten sollte man nicht direkt zurückschrecken, denn letzten Endes wird der Nutzen aus einem solchen Gutachten in der Regel höher ausfallen. Besonders günstige Angebote sind meist nicht offiziell gültig und können höchstens eine Orientierung geben. Qualifizierte Gutachten richten sich in der Regel nach dem schlussendlichen Preis der Immobilie. Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus mit einem Wert von 250.000 Euro kann man im Schnitt mit etwa 2000 Euro anfallenden Kosten für ein entsprechendes Gutachten rechnen.

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