Krankenrücktransport aus dem Ausland

Krankenrücktransport aus dem Ausland

Ein Unfall oder eine Erkrankung im Ausland sind ärgerlich genug, noch ärgerlicher ist es, wenn man nicht weiß, was in einem solchen Fall zu tun ist. Sicherlich kommt es immer auf die Art der Erkrankung an. Es gibt jedoch mehrere Gründe, die dafür sprechen, sich im Krankheitsfall aus dem Ausland in die Heimat rücktransportieren zu lassen.

Nach der erfolgreichen ersten Hilfe tauchen Fragen auf, mit denen man sich im schlimmsten Fall vorher noch nie befasst hat. Kommt die Krankenkasse für die entstehenden Kosten auf? Habe ich einen Anspruch auf einen Rücktransport? Es lohnt sich diese Fragen im Vorfeld zu klären, denn auch wenn niemand damit rechnet, eine plötzliche Erkrankung oder ein Unfall zu erleiden, lässt es sich nie ganz ausschließen.

Warum ist es ratsam, sich vor der Reise in manche Länder entsprechend abzusichern?

Außerhalb Europas kommen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel NICHT für entstehende Kosten auf. Man sollte sich unbedingt im Vorfeld der Reise informieren, inwieweit ein Versicherungsschutz der Krankenkasse besteht. Unter Umständen lohnt sich der Abschluss einer entsprechenden Auslandskrankenversicherung, um auf alle Fälle abgesichert zu sein. Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland können sehr schnell richtig teuer werden. Im Zweifel bleibt man nachher auf diesen Kosten sitzen, wenn man sich nicht rechtzeitig informiert.

Krankenrücktransport

Medizinische Versorgung

Mitunter befindet man sich in einem Land, in der die medizinische Versorgung nicht auf demselben Niveau gewährleistet werden kann, wie es hier in Deutschland der Fall ist. In solchen Fällen wünschen sich viele einen Krankentransport aus dem Ausland.

Doch auch hierbei kann es Probleme geben, selbst wenn man sich genau für einen solchen Fall versichert hat. Viele Versicherungsanbieter haben Klauseln in ihren Verträgen, bei denen ein Rücktransport nur dann erfolgen muss, wenn dieser „medizinisch notwendig“ ist. Hier wird bei genauem Hinsehen ein juristisches Problem offensichtlich: Denn die Formulierung „notwendig“ ist juristisch gesehen ein unbestimmter Rechtsbegriff. Experten raten von Verträgen mit dieser Formulierung Abstand zu nehmen und verweisen darauf, dass eine Rücktransportversicherung nur dann Sinn macht, wenn explizit von „medizinisch sinnvoll“ die Rede ist.

Diese Unterscheidung ist enorm wichtig, denn je nach Formulierung hat der Patient gänzlich andere Rechte. „Medizinisch notwendig“ bedeutet Rücktransport nur, wenn der Patient nicht ordnungsgemäß vor Ort behandelt werden kann, also beispielsweise, wenn eine erforderliche OP nicht durchführbar ist. Die Entscheidung darüber, ob ein Rücktransport notwendig ist, treffen die vor Ort behandelnden Ärzte. „Medizinisch sinnvoll“ hingegen bedeutet der Patient wird rücktransportiert, sofern er transportfähig ist. Diese Entscheidung treffen die Ärzte der Notrufzentrale des jeweiligen Versicherers.

Im Notfall an die deutschen Auslandsvertretungen wenden

Wenn man sich nun nicht im Vorfeld informiert und abgesichert hat, was im Krankheitsfall zu tun ist und welche Ansprüche man hat, sollte man sich an die jeweilige Botschaft, das Generalkonsulat oder Honorarkonsulat wenden. Diese sind verpflichtet, allen Bundesbürgern die im Ausland Not leiden zu helfen. Dazu gehört neben dem Kontaktieren von Angehörigen und Unterstützung bei der Arztsuche auch das in die Wege Leiten von Rücktransporten. In jedem Fall sollte man die wichtigsten Telefonnummern immer griffbereit haben, um im Notfall schnell zu handeln.

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